Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.